Der Freundeskreis

Allgemein

Leitgedanken

Der Freundeskreis des FC 08 Villingen ist eine lose Gemeinschaft von Anhängern,
Freunden und Gönnern des FC 08 Villingen (§1 unserer Statuten).

Jeder der im Herzen 08er und bereit ist, die beschriebenen Ziele zu unterstützen und
durch seine aktive Mitarbeit zu fördern, ist in dieser Gemeinschaft herzlich willkommen (entspricht §3 unserer Statuten).

Der Freundeskreis trifft sich regelmäßig monatlich. Zusätzliche Einladungen des
Gremiums erfolgen bei Bedarf. Unsere Zusammenkünfte werden inhaltlich protokolliert (entspricht §4 unserer Statuten).


Inhalte Statuten

§ 5 Aus der Mitte des Freundeskreises wird jährlich neu ein 4-köpfiges Gremium
gewählt. Das Gremium wählt unter sich einen Sprecher, einen Kassierer, einen
Schriftführer und einen Verbindungsmann zum Vorstand/Beirat.

§ 6 Das Gremium lädt zu den Zusammenkünften ein, leitet und protokolliert diese und ist für
die eigenverantwortliche Umsetzung der beschlossenen Aktivitäten zuständig. Das
Gremium ist an die Festlegungen des Gesamtfreundeskreises gebunden. In Fällen in
denen eine schnelle „Vor-Ortentscheidung“ erforderlich ist, entscheidet das Gremium
oder ein Mitglied in dem Sinne, der dem „Beschlossenen“ am nächsten kommt. Der
Freundeskreis ist dann in der nächsten Zusammenkunft zu unterrichten.

§ 7 Das Gremium kann sich nach Bedarf und zur Unterstützung bei bestimmten Themen
intern oder extern mit Personen verstärken.

§ 8 Für Wahlen, Beschlüsse, Festlegungen usw. gilt stets die einfache Mehrheit der in
den Zusammenkünften anwesenden Freunde. Abstimmungen erfolgen per Handzeichen.
Wahlen zum Gremium können auf Antrag mindestens eines Anwesenden auch geheim
durchgeführt werden.

§ 9 Zur Finanzierung von Aktivitäten benötigt der Freundeskreis einen finanziellen
Grundstock
. Mitglieder des Freundeskreises zahlen deshalb einen freiwilligen
monatlichen Mindestbeitrag. Die Höhe des Beitrages wird von den Mitgliedern jährlich
neu festgelegt und im Abbuchungsverfahren auf das Girokonto bei der Volksbank
einbezahlt. Derzeit beträgt der Mindestbeitrag 10 € im Monat. Eine eigenständige
Erhöhung
des monatlichen Beitrages liegt im Ermessen des einzelnen Mitgliedes. Bei
Mitgliedern unter 30 Jahren, welche den finanziellen Beitrag nicht leisten können,
sowie Schülern und Studenten wird kein Beitrag erhoben.

§10 Der vom Gremium gewählte Kassierer ist für das Finanzielle verantwortlich. Der
Kassierer erstellt jährlich einen Bericht über Ein-und Ausgaben und legt diesen der
Freundeskreiszusammenkunft vor. Weder die Kasse noch das Girokonto dürfen zu
keinem Zeitpunkt ein Minus aufweisen.

§11 Der Freundeskreis ist auf unbestimmte Zeit gegründet. Löst sich der Freundeskreis auf,
gehen alle Aktiva und Vermögensgegenstände auf den FC 08 über. Bei einem
Auflösungsbeschluss müssen min. 2/3 der eingetragenen Mitglieder vorhanden sein.
Sollte der Vorstand/Vereinsführung des FC 08 erkennen, dass min. seit einem Jahr
keinerlei Aktivitäten
vom Freundeskreis mehr ausgehen und auch keine Zusammen-
mehr stattfinden, kann der FC 08 eigenständig den Freundeskreis auflösen. Auch in
diesem Falle gehen alle Aktiva und Vermögensgegenstände auf den FC 08 über.

§12 Als Mitglieder werden diejenigen gewertet, welche einen Abbuchungsauftrag zur
Zahlung eines Monatsbeitrages erteilt haben (Abstimmungen zu den §§9 und 11).

§13 Die vorliegenden Statuten sind nach bestem Wissen und auf Grund bereits gemachter
Erfahrungen der letzten Wochen erstellt worden. Änderungen können jederzeit in den
Zusammenkünften diskutiert und mit einfacher Mehrheit der in der Versammlung
anwesender Freunde beschlossen werden.

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